Willkommen in Immobiliare Ghioni, die Immobilienagentur am Lago Maggiore
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Kaufangebot bzw. Kaufvorvertrag - Pflicht zur offiziellen Registrierung
Ein Kaufangebot bzw. Kaufvorvertrag muss aus steuerrechtlichen Gründen innerhalb von 30 Tagen nach Unterschrift offiziell registriert werden (bei Verzug wird eine Strafe auferlegt).
Dabei müssen mindestens zwei Ausfertigungen des Vertrages vorliegen , wovon eine für das Finanzamt ist.
Jede Kopie des Vertrages muss mit einer 16 Euro Steuermarke versehen sein, dies gilt für bis zu 100 Zeilen bzw. 4 Seiten des Vertrages.
Bei der amtlichen Registrierung des Vertrages muss eine Festsatzsteuer von 200 Euro plus ein spezifischer Steueranteil auf den Betrag der Vorauszahlung bzw. Anzahlung bezahlt werden.
Anerkennung der Provision des Immobilienmaklers
Der Immobilienmakler hat einen Anspruch auf Provisionszahlung sowohl von Seiten des Käufers als auch von Seiten der Verkäuferpartei, wenn es durch seinen Einsatz zum Abschluss des Geschäftes gekommen ist.
Der ausschlaggebende Grund für den Provisionsanspruch ist die verbindliche und exklusive Willenserklärung beider Parteien zum Geschäftsabschluss unter Vermittlung des Maklers. Dabei ist es unerheblich ob der Auftrag schriftlich oder mündlich erfolgt ist und es tatsächlich zum Abschluss des Geschäftes kommt.
Das bedeutet: auch wenn die Parteien, aus irgendwelchen Gründen, den Vertrag nicht abschließen können, hat der Vermittler trotzdem Recht auf Provision (falls er sie noch nicht erhalten hat).
Notarielle Kosten
Die Notarkosten gelten für die Beurkundung des Kaufvertrages sowie für einen eventuell aufzusetzenden Darlehnsvertrag.
Die Honorarhöhe für den Notar wird nach einer Kostentabelle festgelegt. Im Honorar sind auch die Kosten für Steuermarken, für die Einsichtnahme ins Grundbuch und ins Schuldenregister sowie die Mehrwertsteuer enthalten.
Steuern beim Kauf einer Immobilie
Für die Ermittlung der Höhe der Grunderwerbssteuer kommt es auf die steuerrelevanten Verhältnisse des Verkäufers an und um was für einen Haustyp es sich handelt, dabei wird insbesondere festgelegt, ob beim Kauf Mehrwertsteuerpflicht besteht oder nur Grunderwerbssteuer zu zahlen ist.